Mit Hilfe des Bearbeitungsassistenten können Sie ganz einfach die entsprechende Leistung für einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls im Akt verzeichnen.
Wählen Sie die Leistung nach TP2 oder aber TP3a RATG. Als Pauschalgebühr wird immer TP1 GGG verzeichnet.
zuletzt geändert am16.12.2014