EUM-Antrag

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EUM-Antrag

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Mit Hilfe des Bearbeitungsassistenten können Sie ganz einfach die entsprechende Leistung für einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls  im Akt verzeichnen.

 

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Wählen Sie die Leistung nach TP2 oder aber TP3a RATG. Als Pauschalgebühr wird immer TP1 GGG verzeichnet.

 

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zuletzt geändert am16.12.2014