Mit Hilfe des Bearbeitungsassistenten können Sie ganz einfach die entsprechende Leistung für den Grundbuchantrag im Akt verzeichnen.
Anschließend wählen Sie, ob sie für den Antrag TP 2 (einfache Eintragung) oder TP3a verzeichnen wollen.
Automatisch wird die entsprechende Leistung im Akt verzeichnet. Die Pauschalgebühr (Eingabegebühr in Höhe von derzeit 42,--) bzw. erhöhte Pauschalgebühr für Papieranträge bzw. Übermittlung von Papierurkunden (derzeit 59,--) wird automatisch aus dem Grundbuchantrag in die Leistung übernommen. Ebenso eine allfällige Erhöhung der Entlohnung, wenn sämtliche Urkunden in elektronischer Form übermittelt werden.
Tragen sie gegebenenfalls die Arbeitszeit für Juristen und Sekretariat ein.
zuletzt geändert am16.12.2014