Das Feld Multiplikator/Dauer ist bei allen Leistungen aktiv, die nach Dauer berechnet werden.
Je nach Leistungssparte und damit zusammenhängenden Tarif werden die Verhandlungsleistungen nach dem jeweiligen Tarifsatz wie folgt berechnet:
•Verhandlungsleistungen nach TP1-TP3 RATG für die erste Stunde der Tarifsatz und für jede weiter Stunde die Hälfte,
•Verhandlungen nach TP 4 RATG (Privatanklagen und Privatbeteiligten) für die erste halbe Stunde der doppelte Tarifansatz, für jede weitere halbe Stunde der Tarifansatz;
•Strafverhandlungen nach den Berechnungsverfahren nach AHK
Weitere Leistungen, die nach Zeit/Dauer berechnet werden, sind etwa Konferenzen nach TP 8 RATG und diverse Leistungen für Warte- und Beratungszeiten.
Die Dauer einer halben Stunde wird mit dem Dezimalwert 0,5 eingegeben, eine Stunde mit dem Wert 1 (usw.).
Erstellung eines offenen Gerichtskostenverzeichnis:
Für die Erstellung eines offenen Gerichtskostenverzeichnisses geben Sie zuerst beim Multiplikator/Dauer Null ein. Bei Erstellung der Kostennote ist dann die voraussichtliche Dauer der Verhandlung einzugeben. Anhand dieser voraussichtlichen Dauer werden die Tarifsprünge entsprechend dem Tarif berechnet.
zuletzt geändert am16.12.2014