Pauschalierung brutto/netto

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Pauschalierung brutto/netto

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Eine Pauschalierung kann auf die Bruttosumme oder aber auf das Nettohonorar berechnet werden.

Es kann auch nach der Berechnung eines Zuschlages und/oder Nachlasses auf eine bestimmte Brutto- bzw. Nettosumme vom erhöhten/verminderten Honorarbetrag pauschaliert werden.

 

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Pauschalierung auf Bruttosumme:

 

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Pauschalierung auf Nettohonorar:

 

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zuletzt geändert am16.12.2014