Eine Pauschalierung kann auf die Bruttosumme oder aber auf das Nettohonorar berechnet werden.
Es kann auch nach der Berechnung eines Zuschlages und/oder Nachlasses auf eine bestimmte Brutto- bzw. Nettosumme vom erhöhten/verminderten Honorarbetrag pauschaliert werden.
Pauschalierung auf Bruttosumme:
Pauschalierung auf Nettohonorar:
zuletzt geändert am16.12.2014