Zuschlag/Nachlass

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Zuschlag/Nachlass

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Zuschläge (Erfolgszuschläge zu einem Honorar) werden ohne Vorzeichen mit dem Prozentwert eingegeben, Nachlässe mit einem Minus.

 

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Soll sowohl Zuschlag und Nachlass (bzw. 2 Zuschläge; 2 Nachlässe) berechnet werden, wird der zweite Wert vom zuvor erhöhten/verminderten Honorarbetrag berechnet.

 

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zuletzt geändert am16.12.2014