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Der Rechtsanwaltstarif ist nach den Tarifposten abgekürzt (TP 1 bis TP 9) und gegebenenfalls mit einer Abkürzung definiert.

 

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Beispiel:

TP2ftgs (ab 01.01.2008 - letzte betragsmäßige Änderung des Tarifs) steht für den Tarif nach TP2 für eine frustrierte Tagsatzung

 

Auch die Tarife für die anwaltlichen Mahnschreiben sind im RATG zu finden. Diese beginnen mit der Abkürzung "Mahnv" und sind mit der jeweiligen Berechnungsvariante gekennzeichnet.

 

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Hinweis zu den Mahntarifen:

Im Juristenkalender gibt es eine Kostentabelle für Mahn- und Forderungsschreiben.

Es ist dies eine Auflistung der verschiedenen möglichen Berechnungsvarianten.

Alle diese Varianten sehen sie im RATG-Tarif abgebildet. (Tarif mahnv1c entspricht der Berechnungsvariante 1c aus dem Juristenkalender).

 

 

zuletzt geändert am16.12.2014