Der Rechtsanwaltstarif ist nach den Tarifposten abgekürzt (TP 1 bis TP 9) und gegebenenfalls mit einer Abkürzung definiert.
Beispiel: TP2ftgs (ab 01.01.2008 - letzte betragsmäßige Änderung des Tarifs) steht für den Tarif nach TP2 für eine frustrierte Tagsatzung |
Auch die Tarife für die anwaltlichen Mahnschreiben sind im RATG zu finden. Diese beginnen mit der Abkürzung "Mahnv" und sind mit der jeweiligen Berechnungsvariante gekennzeichnet.
Hinweis zu den Mahntarifen: Im Juristenkalender gibt es eine Kostentabelle für Mahn- und Forderungsschreiben. Es ist dies eine Auflistung der verschiedenen möglichen Berechnungsvarianten. Alle diese Varianten sehen sie im RATG-Tarif abgebildet. (Tarif mahnv1c entspricht der Berechnungsvariante 1c aus dem Juristenkalender). |
zuletzt geändert am16.12.2014