Stundensätze für die Berechnung von Zeithonoraren (und für diverse Auswertungen) können eingestellt werden für:
•Sachbearbeiter generell für alle Leistungen über alle Akten,
•der Sachbearbeiter für Leistungen bei Akten eines bestimmten (Groß-)Klienten,
•oder der Sachbearbeiter für Leistungen eines bestimmten Aktes.