Ebenfalls im NTG finden Sie den Kostenersatz im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, bzw. die Pauschalierung des Aufwandsersatzes vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Die Tarife richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der jeweiligen Aufwandersatzverordnung.
zuletzt geändert am16.12.2014