In Feld Notation wird angegeben, wie die Anteilsgröße notiert ist. Es stehen folgende Alternativen zur Auswahl:
•absolut: der Wert gibt den Anteil an der Gesamtliegenschaft an
•relativ: der Wert gibt den Anteil am angegebenen Eigentumsanteil (LNR im B-Blatt) an.
Beispiel:
Die eingetragene Anteilsgröße der B-LNR 1 ist 1/2 Anteil in Ansehung der Gesamtliegenschaft. Person A und Person B sollen je zur Hälfte neu eingetragen werden.
relative Notation: 1/2 (Person A und B je zur Hälfte)
absolute Notation: 1/4 (Anteile an der Gesamtliegenschaft für Person A und B)
Beispiel:
Der in der B-LNR 1 eingetragenen Eigentümer ist Alleineigentümer der Liegenschaft (absolute Anteilsgröße 1/1). Person A und Person B sollen je zur Hälfte neu eingetragen werden.
relative Notation: 1/2 (Person A und B je zur Hälfte)
absolute Notation: 1/2 (Anteile an der Gesamtliegenschaft für Person A und B).
Haben Sie die Notation ausgewählt klicken Sie die Schaltfläche „Neu“ an und wählen „Anteil für Begehren Eigentumsrecht“ aus. In diesem Fenster ist die Angabe einer B-LNR Pflicht. Optional können Sie die Größe des Anteils in Form einer Bruchzahl angegeben. Fehlt die Anteilsgröße, wird der Anteil (B-LNR) zur Gänze vom eingetragenen auf den neuen Eigentümer übertragen.
B-LNR 1 wird zur Gänze übertragen: Ein neuer Eigentümer
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B-LNR 1 wird je zur Hälfte übertragen: Zwei neue Eigentümer
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Soll für den neuen Eigentümer Eigentumsrecht an mehreren Anteilen einverleibt werden (Beispiel: 2 Verkäufer, 2 Käufer) , wird dies in einem Begehren Eigentumsrecht Einverleibung beantragt. Geben Sie den ersten Anteil (mit B-LNR, Anteilsgröße und gegebenenfalls den Rang) ein und legen über die Schaltfläche "Speichern und Neu" den weiteren Anteil an.
Haben Sie die Dateneingabe des ersten Eigentumsanteil mit "Speichern und Schließen" geschlossen, klicken Sie bei den Eigentumsanteilen auf die Schaltfläche „Neu“ und wählen Sie wieder „Anteil für Begehren Eigentumsrecht“ aus. Sie können nun eine weitere B-LNR und Anteilsgröße angeben.
2. Anteil über "Speichern und Neu":
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2. Anteil über "Neu":
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zuletzt geändert am 09.01.2015