Einverleibung

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Einverleibung

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Dieses Begehren ist zu verwenden, wenn Sie Eigentum an einer Einlage oder einer Eintragung für eine Person einverleiben möchten.

Die Einverleibung dient dem unbedingten Rechtserwerb.

Für jeden neuen Eigentümer muss ein eigenes Begehren erstellt werden.

 

Allgemeine Daten

 

Urkunden

 

Berechtigte Person

 

Beispiele dazu finden Sie in der Beispielsammlung Eigentumsrecht

 

Assistent für mehrere Käufer

 

Assistent Wohnungseigentum

 

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