Dieses Begehren ist zu verwenden, wenn Sie Eigentum an einer Einlage oder einer Eintragung für eine Person einverleiben möchten.
Die Einverleibung dient dem unbedingten Rechtserwerb.
Für jeden neuen Eigentümer muss ein eigenes Begehren erstellt werden.
Beispiele dazu finden Sie in der Beispielsammlung Eigentumsrecht