Person(en)

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Bezeichnet die Person, die als (neuer) Pfandgläubiger ins Grundbuch eingetragen werden soll.

Pfandgläubiger ist  (zumeist) die Bank. Die Bank kann bei der Einverleibung Pfandrecht entweder mit der Rolle Antragsteller oder aber Beteiligter eingetragen werden.

Wird jedoch die Einverleibung Pfandrecht mit der Anmerkung des Kautionsbandes verbunden (sehr häufig der Fall), dann ist die Bank immer mit der Rolle Antragsteller in die Personenliste aufzunehmen.

Mittels Personenreferenz wird auf eine Person der allgemeinen Antragsdaten verwiesen.

 

Bei Einverleibung und Vormerkung können mehrere Gläubiger angegeben sein.

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