Urkunde

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Im Reiter Urkunden sind jene Urkunden zu verknüpfen, die in die Urkundensammlung aufgenommen werden sollen. Gem. § 53 (4) letzter Satz GBG ist die Rangordnungserklärung davon ausgenommen. "Die Rangordnungserklärung ist nicht in die Urkundensammlung zu nehmen."

Verknüpfen Sie hier das beglaubigte Gesuch bzw. die Rangordnungserklärung. Diese(s) wird zwar nicht in die Urkundensammlung aufgenommen, ist jedoch Eintragungsgrundlage.