Verbesserung des gesamten Antrages

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Verbesserung des gesamten Antrages

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Haben Sie die Alternative „verbesserter Antrag“ gewählt, können Sie eine, gemäß dem vom behandelnden Rechtspfleger erteilten Verbesserungsauftrag, verbesserte Version eines noch nicht entschiedenen Grundbuchantrags in strukturierter Form einbringen.

Der verbesserte Antrag ist gleich aufgebaut wie der verfahrenseinleitende Antrag.

 

Hinweis: Der verbesserte Antrag muss bis auf die im Verbesserungsauftrag vorgegebenen Änderungen mit dem verfahrenseinleitenden Antrag identisch sein, dh. es dürfen keine zusätzlichen Änderungen vorgenommen werden.

 

Beispiele:

Die nachträgliche Angabe von Personen, die aus Versehen im zu verbessernden Antrag nicht angeführt wurden.

Die Korrektur des Einbringers

Korrektur von formell falsch eingebrachten Begehren.

Die nachträgliche Angabe und Lieferung von Beilagen (= Dokumente) die im, zu verbessernden Antrag aus Versehen nicht aufgeführt bzw mitgeschickt wurden.

 

Hinweis: Es dürfen nur Dokumente nachgereicht werden, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrages bereits existierten, das Dokumentdatum der nachgereichten Beilage darf daher nicht jünger sein als das Einbringungsdatum des verfahrenseinleitenden Antrags.