Eingabegebühr

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Eingabegebühr

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Definiert die zulässigen Werte für die Art der zu entrichtenden Prozessgebühren und legt fest, ob das betroffene Verfahren für den Antragsteller mit Kosten verbunden ist.

Mit 1. März 2013 beträgt die Eingabegebühr im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof  € 240,– (§ 17a VfGG idF BGBl. I 33/2013). Wenn Sie bei der Eingabegebühr "Ja" wählen, so wird Ihnen die Eingabegebühr in Höhe von EURO 240,-- auf dem Ausdruck angezeigt.

 

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