Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 (VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013) wird die Kommunikation mit dem Verfassungsgerichtshof im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möglich. Die Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 normiert die elektronische Kommunikation mit dem Verfassungsgerichtshof.
Gemäß § 14a VfGG idgF. kann der Präsident des Verfassungsgerichtshofs eine Verordnung nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten bezüglich der Übermittlung (von Urkunden) und Anwendung des elektronischen Rechtsverkehrs erlassen. Diese Verordnung tritt mit 01.04.2013 in Kraft.
Der Verfassungsgerichtshof hat in den vergangenen Jahren die Basis für den Elektronischen Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung geschaffen. Es wurden die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen fertig gestellt.
Erstellen einer Eingabe beim VfGH im ERV