Rechtliches zum VfGH

Navigation:  VfGH - ERV >

Rechtliches zum VfGH

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Gesetzliche Änderungen/Grundlagen für den ERV:

Mit BGBl. I Nr. 33/2013 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013) wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Verfassungsgerichtshof mittels Elektronischem Rechtsverkehr (ERV) und anderen technischen Möglichkeiten geschaffen. Dieses Gesetz ist mit 1.3.2013 in Kraft getreten.

Die technischen Voraussetzungen für die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs beim Verfassungsgerichtshof sind mit 8.4.2013 gegeben.

Ab diesem Zeitpunkt sind Rechtsanwälte verpflichtet, Schriftsätze und Beilagen an den Verfassungsgericht elektronisch einzubringen.