In der geöffneten Vorlage wechseln Sie auf die Personenliste und legen die Einbringerdaten an.
Aus der Vorlage werden automatisch alle Daten des Einbringer samt Gebühreneinzugskonto für allfällige Gerichtsgebühren und des Hinweises auf die Vollmacht in die Anträge übernommen.
Die Rolle des Einbringers ist bei einer Eingabe an den VfGH der "Vertreter". Dieser kann ein RA oder eine RA-Gemeinschaft sein.
Selbstverständlich können Sie Personen aus den Stammdaten übernehmen.
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Die Vorlage ist gegebenenfalls noch zu bezeichnen und wird in der Liste unter dem Aktenzeichen beginnend mit V-VF- angezeigt.