Beispiele Sonstige Klage am Gerichtshof

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Beispiele Sonstige Klage am Gerichtshof

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Sachenrechtliche Klagen

Sachenrechtliche Klagen/Wertgrenze über EUR 15.000,--

Die folgenden sachenrechtlichen Klagen sind ab einem  Streitwert in Höhe von EUR 15.000,-- beim Landesgericht als Sonstige Klage einzubringen:

 

Eigentums­klage/actio Publiciana,

Hypothekarklage,

Klage auf Einverleibung eines bücherlichen Rechtes (§ 436 ABGB),

Klage auf Löschung einer Hypothek,

Immissionsunterlassungsklage ( § 364 Abs. 2 ABGB),

Klage auf Leistung einer Sicherheit (§ 1373 ABGB),

Zivilteilungsklage (§ 843 ABGB)

 

Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen/Wertgrenze über EUR 15.000,--:

Die folgenden erbrechtlichen  Klagen sind ab einem  Streitwert in Höhe von EUR 15.000,-- beim Landesgericht als Sonstige Klage einzubringen

Erbrechtsklage,

Erbschaftsklage

 

Schuldrechtliche Klagen

Schuldrechtliche Klagen/Wertgrenze über EUR 15.000,--:

Fakturenklage (§ 88 Abs. 2 JN),

Feststellungsklage (§ 228 ZPO),

Klage auf Wandlung / Verbesserung / Preisminderung (§ 932 ABGB),

Klage auf Herausgabe,

Klage auf Bezahlung des Werklohns / Honorars

 

Schadenersatzrechtliche Klagen

Schadenersatzrechtliche Klagen/Wertgrenze über EUR 15.000,--:

Die folgenden schadenersatzrechtlichen  Klagen sind ab einem  Streitwert in Höhe von EUR 15.000,-- beim Landesgericht als Sonstige Klage einzubringen:

Klage aus einem Verkehrsunfall,

Klage wegen Verletzung der Ehre und des Ansehens einer Person

Schadenersatzrechtliche Klagen/ohne Wertgrenze/Eigenzuständigkeit Landesgericht/GH:

Amtshaftungsklage

 

Klagen aus gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Klagen aus gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht / keine Wertgrenze / Eigenzuständigkeit LG als HG (oder HG Wien):

Klage nach dem UWG,

Markenverletzungsklage,

Urheberrechtsklage,

Patentverletzungsklage

 

Insolvenzrechtliche Klagen

Insolvenzrechtliche Klagen / ohne Wertgrenze / ausschließlicher Gerichtsstand:

Anfechtungsklage (§§ 27 ff IO),

Prüfungsklage (§ 110 IO),

 

Gesellschaftsrechtlichen Klagen

Gesellschaftsrechtliche Klagen/Wertgrenze über EUR 15.000,--:

Klagen bei Personengesellschaften:

Klage auf Entziehung der Geschäftsführerbefugnis und Vertretungsmacht

Klage auf Ausschluss eines Gesellschafters

Klage auf Übernahme

 

Gesellschaftsrechtliche Klagen/ohne Wertgrenze/ausschließliche Zuständigkeit LG/HG

Klagen bei Kapitalgesellschaften:

Klage auf Anfechtung eines Hauptverhandlungsbeschlusses einer AG

Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses einer AG

Klage auf Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses einer GmbH

 

zuletzt geändert am 17.12.2014