Keine Formvorschrift |
Kein Formblatt laut ADV-Formverordnung |
Wertgrenze |
Grundsätzlich Klagen mit Streitwert von über EUR 15.000,--* Nach oben hin keine Wertgrenze bei Eigenzuständigkeit des Landesgerichtes (etwa Amtshaftungsklage, Gesellschaftsrechtliche Klagen betreffend eine AG oder GmbH)! |
Zuständigkeit |
Das örtlich zuständige Landesgericht oder Landesgericht als Handelsgericht bei handelsrechtlicher Eigenzuständigkeit (Klagen aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht) |
Besonderheiten |
Keine Streitwertangabe |
Die Sonstige Klage am Gerichtshof kann mit einer gesonderten Antragsart (Einstweilige Verfügung) und den Fallcodes genauer beschrieben werden.
Fallcodes
Folgende Fallcodes stehen zur Auswahl:
•Besitzstörung in einer allgemeinen Streitsache
•Exekutionsrechtliche Klage
•Wechselmandatsverfahren
•Sonstiger Streitgegenstand in einer allgemeinen Streitsache
•Sonstiger Streitgegenstand in einer Verkehrssache
Im Programm erkennen Sie Mahnklagen am Bezirksgericht an dem Kürzel "KLSG-" im Aktenzeichen.
Das Gattungszeichen bei Gericht ist vom Fallcode abhängig.
zuletzt geändert am 17.12.2014