Einleitung

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Einleitung

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Im Laufe der letzten nunmehr über 30 Jahre wurde die Verfahrensautomation in der Justiz zu einem zentralen Bestandteil der Rechtspflege ausgebaut. Mittlerweile ist der Einsatz der Rechtsinformatik in der Österreichischen Justiz sehr weit entwickelt und erstrecken sich erfolgreiche IT-Lösungen über Verfahrensautomatisation, Edikte, Firmenbuch, Grundbuch, Elektronische Urkundenarchive, Integrierte Verwaltung des Strafvollzuges, Unterhaltsvorschüsse, Rechtsinformationssystem (RIS), dem Elektronischen Rechtsverkehr samt Versicherungs-ERV, elektronische Signaturen und elektronische Akteneinsicht bis zur jüngst entwickelten IT-Lösung für das Europäische Mahnverfahren.

 

VJ bezeichnet ein gesamtorganisatorisches Konzept zur effizienten Administration des Justizbetriebes, der rationellen Verfahrensabwicklung, Automation in der Rechtspflege sowie Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsunterstützung der Rechtsprechung.

Dieses Konzept umfasst die organisatorische Gestaltung von Abläufen, deren Normierung und deren rationelle Ausformung sowie die technische Infrastruktur und unterschiedliche Dienste und Programme als Instrumente der Verfahrensautomation. ADV-Unterstützung oder ERV sind demnach als einzelne Aspekte der VJ zu verstehen.

In diesem Sinne unterstützt die Verfahrensautomatisation Justiz alle österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der automationsunterstützten Registerführung von nunmehr 51 verschiedenen Verfahrensarten (Gattungen), wobei etwa das Mahnverfahren (Klage zur Hereinbringung einer Geldleistung beim Bezirksgericht/Landesgericht) vollkommen automatisch abgewickelt wird. Weiters subsumiert die VJ die automatische Erstellung von gerichtlichen Erledigungen und deren Abfertigung über eine zentrale Poststraße. Anfallende Gerichtsgebühren werden im Wege des automatisationsunterstützten Einziehungsverfahrens bargeldlos entrichtet.

Die VJ integriert weiter eine österreichweite Namensabfrage, die Sozialversicherungsanfrage, insbesondere zur Ermittlung des Drittschuldners im Rahmen einer Gehaltsexekution, sowie eine Schnittstelle zur Ediktsdatei. Die Übermittlung gerichtlicher Eingaben und Erledigungen erfolgt über den elektronischen Rechtsverkehr (Anbindung an den ERV).

 

zuletzt geändert am 17.12.2014