Unter VJ (Verfahrensautomatisation Justiz) sind hier sämtliche Klagen und Exekutionen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs subsumiert.
Prinzipiell müssen alle Gerichtseingaben, die elektronisch eingebracht werden dürfen, von Rechtsanwaltskanzleien auch im webERV übermittelt werden.
Dies gilt nach GOG bereits seit 1.7.2007.
Wichtiger Hinweis:
§ 89c (5) GOG: Eingaben, welche elektronisch eingebracht werden dürfen, sind von Rechtsanwälten und Notaren nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen.
Bei den Gerichtseingaben können grundsätzlich drei Gruppen voneinander unterschieden werden:
GRUNDBUCH |
FIRMENBUCH |
ALLE ANDEREN VJ |
|
ANTRAG |
1)Einbringung generell im webERV 2)Ausnahme (Papierantrag): •Antrag auf Urkundenhinterlegung |
Übermittlung nur mehr im webERV |
Übermittlung im webERV/ Einerseits strukturierte Schriftsätze laut ADV-Formverordnung, andererseits unstrukturiert (auch) als PDF-Anhang |
BEILAGEN |
1)Archivium Freigabebestätigung 2)Rangordnungsbeschluss: zusätzlich Vorlage im Original 3) digitale signierte Beschlüsse von Behörden als pdf |
1) Archivium Freigabebestätigung 2) PDF Anhänge (bei Urkunden, die nicht beglaubigt unterfertigt werden müssen |
PDF-Dateien |
§ 5 (1) ERV 2006 (in der Fassung BGBL II 333/2007 vom 29.11.2007) bestimmt, dass alle Eingaben grundsätzlich als PDF-Anhang elektronisch übermittelt werden können;
Schriftsätze nach §§ 1 AFV 2002 (Mahnklage bei den Bezirksgerichten und Landesgerichten, die arbeitsrechtliche Mahnklage und der Exekutionsantrag) sind in strukturierter Form einzubringen – die Einbringung dieser Schriftsätze als PDF-Anhang ist nicht zulässig.
Wichtiger Hinweis:
Somit ist gesetzlich klargestellt, dass Eingaben als PDF-Anhang nicht zulässig sind, sofern es sich um Schriftsätze nach §§ 1 und 2 AFV 2002 (das sind im Wesentlichen Mahnklagen und Exekutionen) handelt.
Gemeint sind hier folgende strukturierte Antragsarten im webERV:
•Klage Mahnverfahren Bezirksgericht
•Klage Mahnverfahren am Gerichtshof
•Klage Mahnverfahren am Arbeitsgericht
•Exekution (insbesondere Fahrnis- und Gehaltsexekutionen mit den jeweiligen Kombinationen)
zuletzt geändert am 17.12.2014