Zwingend: |
Formblatt laut ADV-Formverordnung Für Exekutionen mit Exekutionsmitteln Fahrnisexekution und Gehaltsexekution und Kombinationen daraus (mit Ausnahme der Kombination Gehaltsexekution nach §294 a mit einer Gehaltsexekution nach § 294 EO) |
Wertgrenze |
EUR 50.000,-- |
Zuständigkeit |
Örtlich zuständiges Bezirksgericht als Exekutionsgericht |
Im Programm erkennen Sie Exekutionen an dem Kürzel "EX-" im Aktenzeichen.
Das Gattungszeichen bei Gericht ist E.
zuletzt geändert am 17.12.2014