Exekutionen

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Exekutionen

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Zwingend:

Formblatt laut ADV-Formverordnung

Für Exekutionen mit Exekutionsmitteln Fahrnisexekution und  Gehaltsexekution und Kombinationen daraus (mit Ausnahme der Kombination Gehaltsexekution nach §294 a mit einer Gehaltsexekution nach § 294 EO)

Wertgrenze

EUR 50.000,--

Zuständigkeit

Örtlich zuständiges Bezirksgericht als Exekutionsgericht

 

Im Programm erkennen Sie Exekutionen an dem Kürzel "EX-" im Aktenzeichen.

Das Gattungszeichen bei Gericht ist E.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014