Mahnklagen Arbeitsgericht

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Mahnklagen Arbeitsgericht

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Zwingend:

Formblatt laut ADV-Formverordnung

Für arbeitsgerichtlichen Klagen, mit denen ausschließlich die Zahlung eines EUR 75.000,-- nicht übersteigenden Geldbetrages begehrt wird

Wertgrenze

EUR 75.000,--

Zuständigkeit

Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien bzw. die Gerichtshöfe in Arbeits- und Sozialrechtssachen

 

Im Programm erkennen Sie Mahnklagen am Arbeitsgericht an dem Kürzel "KLMA-" im Aktenzeichen.

 

Das Gattungszeichen bei Gericht ist Cga.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014