Zwingend: |
Formblatt laut ADV-Formverordnung Für arbeitsgerichtlichen Klagen, mit denen ausschließlich die Zahlung eines EUR 75.000,-- nicht übersteigenden Geldbetrages begehrt wird |
Wertgrenze |
EUR 75.000,-- |
Zuständigkeit |
Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien bzw. die Gerichtshöfe in Arbeits- und Sozialrechtssachen |
Im Programm erkennen Sie Mahnklagen am Arbeitsgericht an dem Kürzel "KLMA-" im Aktenzeichen.
Das Gattungszeichen bei Gericht ist Cga.
zuletzt geändert am 17.12.2014