Sonstige Folgeeingaben

Navigation:  Verfahrensautomation Justiz > Antragsarten >

Sonstige Folgeeingaben

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Keine Formvorschrift

Kein Formblatt laut ADV-Formverordnung, kein strukturierter Antrag nötig, nur wenige Daten werden strukturiert übermittelt.

Der Antrag selbst kann als PDF der Sonstigen Folgeeingabe  angehängt werden.

Keine Wertgrenze

Keine Wertgrenze

Zuständigkeit

Das für die Ersteingabe örtlich und sachlich zuständige Bezirks- oder Landesgericht

 

Im Programm erkennen Sie Mahnklagen am Bezirksgericht an dem Kürzel "SOFE-" im Aktenzeichen.

Die Eingabe wird zu dem eingegebenen Aktenzeichen der zuständigen Abteilung weitergeleitet.

Im Unterschied zur Sonstigen Ersteingabe haben Sie  bei der Sonstigen Folgeeingabe bereits eine Geschäftszahl (GZ).

 

Aufbau der Sonstigen Folgeeingabe

Die Sonstige Folgeeingabe  besteht aus drei Teilen:

Strukturierte Daten: Gericht, Parteien, Vertretung, Kontoverbindungen, Streitwert, Anzahl der Ausfertigungen.

Freier Text (Weiteres Vorbringen)

Dokumentenanhänge (im PDF-Format)

 

Sie können mit dieser Schriftsatzart gerichtliche Einbringungen im PDF-Format unter Beibehaltung der Form Ihres Schriftsatzes übermitteln. Fügen Sie den Antrag zusammen mit eventuellen weiteren Beilagen als Dokumentanhang der Sonstigen Eingabe bei.

Im Feld „weiteres Vorbringen“ tragen Sie sinngemäß folgendes ein:

„Antrag liegt als PDF-Dokument bei“,

oder wählen Sie die Funktion „Beilagen anführen“. Die Beilagen werden im weiteren Vorbringen des Antrages als Verweise angeführt.

 

Parteien

 

Rollenbezeichnung

Bei den Sonstigen Folgeeingaben müssen allen Parteien und deren Vertretungen Rollenbezeichnungen zugewiesen werden.

Dazu gibt es eine Ausfüllhilfe in der Feldgruppe 02 zu den Parteien.

 

Wählen Sie die entsprechende Antragsart in der Gruppe „Definierte Bezeichnung für …“. Die Bezeichnungen der Parteien entsprechen den Bezeichnungen der entsprechenden Formulargruppen. Sollten Sie keine passende Bezeichnung finden, können Sie die Felder „Partei1“, „Vertreter Partei1“ etc auch manuell ausfüllen.

Die Rollenbezeichnungen für die Parteien und Vertretungen können Sie durch Klicken auf die Schaltflächen „1. Partei“, Vertr. Partei 1“, „2. Partei“, Vertr. Partei 2“ den Personen einzeln zuweisen, oder die Schaltfläche „alle zuweisen“ verwenden.

 

Parteien tauschen

 

In Verfahren in denen Sie die beklagten bzw. verpflichteten Parteien vertreten, klicken Sie nach Auswahl der entsprechenden Rollenbezeichnungen auf die Schaltfläche
„1. Partei <> 2. Partei tauschen“.

Die Rollenbezeichnungen werden umgedreht und gleichzeitig zu­gewiesen. Die Auswahlbox „Kanzlei vertritt Partei 2“ wird gesetzt und das Programm fragt, ob diese Einstellung für den Akt übernommen werden soll. Die Einstellung ist nur einmal pro Akt zu treffen.

In jeder weiteren Folgeeingabe ist die Vertretung für Partei2 bereits voreingestellt. Die Rollenbezeichnungen müssen nur noch ausgewählt und mit der Schaltfläche „allen zuweisen“ eingetragen werden.

Beim Senden sowie im Ausdruck wird die Reihenfolge der Parteien entsprechend vertauscht.

 

Erhöhung der Entlohnung/ERV-Zuschlag

 

Bei allen Sonstigen Folgeeingaben im ERV gibt es  neben dem  ERV-Zuschlag gemäß § 23a RATG von EUR 3,60 für verfahrenseinleitende Schriftsätze für jeden weiteren im ERV eingebrachten Schriftsatz einen Zuschlag von jeweils EUR 1,80.

 

Wichtiger Hinweis:

10-Monatsfrist bei TP 1 Anträgen

Nach einer Fahrnisexekution oder Forderungsexekution sind alle Folgeanträge nach TP 1 RATG innerhalb von 10 Monaten ohne Kosten zu verzeichnen. (Anmerkung zu Tarifpost 1)

Laut Auskunft des Justizministeriums ist hier jedoch trotzdem die Erhöhung des ERV-Zuschlages in Höhe von EUR 1,80 angemessen, zumal die elektronische Einbringung dieser Folgeanträge in jedem Fall für die Gerichte eine Verfahrenserleichterung und Verfahrensbeschleunigung bedeuten.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014