Vollstreckbarkeit

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Vollstreckbarkeit

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Vollstreckbarkeit:

 

Mittels dieses Gegenstandes wird für ein angegebenes Pfandrecht die Vollstreckbarkeit eingetragen.

Es kann ein Teilbetrag definiert werden, wenn sich die Vollstreckbarkeit nur auf einen Teilbetrag der mit dem Pfandrecht verbundenen Forderung bezieht.

Ist kein Teilbetrag angegeben, so bezieht sich die Vollstreckbarkeit auf die gesamte Forderung.

Es kann auch eine andere Einschränkung (außer die betragsmäßige auf einen Teilbetrag) bezüglich der Vollstreckbarkeitsanmerkung angegeben werden. Dies kann im Freitextfeld unter „Text für weitere Einschränkungen“ formuliert werden.

Mit der B-LNR wird der Eigentumsanteil bezeichnet, der für das Pfandrecht haftet.

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