Vortretendes Recht

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren nach dem 1.7.2013 > Sonstiges Begehren > Vorrang > Allgemeine Datenfelder >

Vortretendes Recht

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Hier definieren Sie die Eintragung(en), die im Rang VOR einer anderen Eintragung im Grundbuch aufscheinen soll.

Sie haben die Alternative zwischen einer bestehenden Eintragung (Angabe mittels CLNR) oder aber einer Neueintragung (mittels Referenz auf ein Begehren im selben Antrag, oder aber in einem andern Gruppen-Antrag).

 

GB-clip0280