Aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 besteht seit 1. Jänner 2014 eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit.
In erster Stufe erkennen die Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden.
In 2. Stufe erkennt der Verwaltungsgerichtshof über Revisionen gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte.
Außerdem bietet der Verwaltungsgerichtshof Rechtsschutz gegen die Untätigkeit/Säumigkeit der Verwaltungsgerichte (Fristsetzungsantrag) und entscheidet in Kompetenzkonflikten.
Der Verwaltungsgerichtshof befasst sich unter Anderen mit den folgenden Angelegenheiten:
•Apothekenwesen
•Arbeitnehmerschutz
•Arbeitslosenversicherung
•Baurecht
•Denkmalschutz
•Dienstrecht der öffentlich Bediensteten
•Fremdenrecht
•Gewerberecht
•Jagd- und Fischereirecht
•Meldewesen
•Schubhaft
•Schulwesen und Kulturangelegenheiten
•Sozialhilfe
•Sozialversicherung
•Steuern
•Straßenpolizei
•Wasserrecht
•Zivildienst