Die Basisdaten des Aktes sind:
•die Aktart,
•das Anlagedatum (wird automatisch mit dem aktuellen Datum vorbelegt)
•Kanzlei-RA des Aktes (dieser ERV-Code wird bei allen Anträgen und Datenbankabfragen vorbelegt)
•Bezeichnung (mit Nummernkreiseinstellung und Nummernkreisberechnung)
•SB1 (RA des Aktes), SB 2 (SK des Aktes- wird mit dem eingeloggten SB vorbelegt) und falls benötigt SB 3 (ev. für Konzipienten - für diverse Auswertungen)
•Bemerkungsfeld (internes Textfeld - wird auf keinem Schriftsatz oder Brief angedruckt)
•Gericht mit GZ (wird automatisch mit dem ERV-Rückverkehr bei den entsprechenden Elementen befüllt)
•Streitwert (kann eingegeben werden oder aber wird dynamisch aus Forderungen berechnet und vom Programm eingetragen) - nach RATG und GGG
Aktart:
Je nach Auswahl der Aktart wird etwa der Streitgenossenzuschlag berechnet (im Zivilverfahren anders geregelt als im Strafverfahren).
Sämtliche Listen können nach der Aktart gefiltert bzw. Auswertungen nach Aktarten berechnet werden.
Gericht:
Die Geschäftszahl(en) und das (die) Gericht(e) können Sie bei den Aktgrunddaten erfassen bzw. werden diese Daten durch die Datenübernahme beim ERV-Rückverkehr automatisch erfasst. Die zuletzt eingetragenen GZ und das Gericht werden bei jedem Schriftsatz vorgeschlagen bzw. haben Sie ein Auswahlfenster bei jeder Folgeeingabe.
Direkt aus den Gerichtsstammdaten kann eine ELAK-Abfrage (Elektronische Akteneinsicht) gestartet werden. Alle Daten sind bereits vorbelegt.
Streitwert:
Den Streitwert können Sie ebenfalls bei den Aktgrunddaten erfassen bzw. werden die Daten durch die Datenübernahme im ERV-Rückverkehr automatisch erfasst.
Der Streitwert kann auch (speziell bei Betreibungsakten) aus Forderungen (und Zahlungen) dynamisch berechnet und automatisch verzeichnet werden.
Streitwertangaben können nach RATG und GGG eingegeben werden. Ein Streitwert nach GGG (für die Berechnung der Pauschalgebühr) ist jedoch nur dann notwendig, wenn die Bemessungsgrundlage nach RATG von der nach GGG abweicht. Dies ist nur bei Bestands- und Räumungsstreitigkeiten (Mietzins- und Räumungsklagen) und gegebenenfalls bei Unterhaltsverfahren der Fall.
Ansonsten entspricht der Streitwert nach RATG dem nach GGG und die Eingaben eines GGG-Streitwertes ist nicht notwendig.
Beispiel: Mietzins- und Räumungsstreitigkeit:
Bereits fälliger Mietzinsrückstand 3000,--,
Kosten der Räumung nach RATG: 1500,-- (Wohnung zwischen 60 und 90 m2) - Streitwert nach RATG: 4500,--(Mietzinsrückstand plus Kosten der Räumung)
Kosten der Räumung nach GGG: 750,-- - Streitwert nach GGG: 3750,--(Mietzinsrückstand plus Kosten der Räumung)