Unter Parteien legen Sie die Personen zum Akt an.
Personen können aus den Stammdaten übernommen, oder aber die Personendaten direkt beim neu anzulegenden Akt eingegeben werden.
Personen aus Stammdaten übernehmen:
Einfach in dem entsprechenden Feld den Namen zu schreiben beginnen. Die Stammdaten werden nach der Person durchsucht. Mit "ok" werden die Personendaten in den Akt übernommen.
Neue Person anlegen:
Wenn Sie eine neue Person anlegen, schreiben Sie direkt die Daten in die entsprechenden Felder. Die so angelegte Person wird auch in den Stammdaten gespeichert.
Partei1/Partei2:
Partei 1 steht für die Personen auf Klientenseite
Partei 2 steht für die Personen auf Gegnerseite
Die Nummerierung wird vom Programm automatisch vergeben.
Stg. steht für Streitgenosse.
Wählen Sie "ja" für Personen, die in dem Verfahren Parteistellung haben. Für diese Personen wird (wenn es mehr als eine auf Klienten oder Gegnerseite sind) bei den Leistungen Streitgenossenzuschlag berechnet.
Wählen Sie "nein" für Personen, die in dem Verfahren keine Parteistellung haben, sondern bloße Beteiligte sind. Diese Personen werden auf den Schriftsätzen nicht angedruckt.
Wählen Sie "Beteiligte" für Personen, die zwar Parteistellung haben, für die aber kein Streitgenossenzuschlag gebührt (für Konstellationen etwa in Verfahren mit Privatbeteiligung oder bei Verfahren mit Nebenintervenienten) .
Diese Beteiligen Personen gelten als Parteien und werden auf den Schriftsätzen mit angedruckt.
Datenbankabfragen können direkt aus der Person nach der Aktanlage gestartet werden.
Bei juristischen Personen kann eine Abfrage aus dem Firmenbuch und eine Ediktsabfrage gestartet werden.
Bei natürlichen Personen kann eine Abfrage aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) oder eine Ediktsabfrage gestartet werden.