Die Registrierkasse- und Belegerteilungspflicht wird in zwei Schritten umgesetzt:
Per 1.1.2016:
•Kassen- und Belegerteilungspflicht
•Einzelaufzeichnungspflicht
•Datenerfassungsprotokoll bei Nutzung elektr. Aufzeichnungssystems
•Exportfähigkeit des Datenerfassungsprotokolls
Per 1.1.2017:
•zusätzlicher Manipulationsschutz laut Registrierkassensicherheitsverordnung RKS-V
Ab 1.1.2016 gelten demnach für alle Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen.
Sämtliche Steuerpflichtige, die für steuerliche Zwecke Bücher und Aufzeichnungen zu führen haben, müssen ihre Bareinnahmen künftig einzeln aufzeichnen.