Registrierkasse- und Belegerteilungspflicht

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Registrierkasse- und Belegerteilungspflicht

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Die Registrierkasse- und Belegerteilungspflicht wird in zwei Schritten umgesetzt:

 

Per 1.1.2016:

Kassen- und Belegerteilungspflicht

Einzelaufzeichnungspflicht

Datenerfassungsprotokoll bei Nutzung elektr. Aufzeichnungssystems

Exportfähigkeit des Datenerfassungsprotokolls

 

 

Per 1.1.2017:

zusätzlicher Manipulationsschutz laut Registrierkassensicherheitsverordnung RKS-V

 

 

Ab 1.1.2016 gelten demnach für alle Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen.

 

Sämtliche Steuerpflichtige, die für steuerliche Zwecke Bücher und Aufzeichnungen zu führen haben, müssen ihre Bareinnahmen künftig einzeln aufzeichnen.