Das Feld „Gericht“ bezeichnet das Grundbuchgericht, welches für den Antrag zuständig ist. Dieses Gericht wird als „führendes Gericht“ (Bewilligungsgericht) bezeichnet und ist gleichzeitig mit dem Vollzug des Antrages beauftragt.
Mögliche andere Gerichte, die von diesem Antrag ebenfalls betroffen sind, werden „mitgeführte“ Gerichte oder auch „Lagegerichte“ genannt. Diese können jedoch nicht bei den Antragsgrunddaten eingegeben werden. Solche Gerichte werden als Beteiligte Personen in der Zustellverfügung (Personenliste) aufgenommen.