Mit Aufklappen der Zusatztexte werden die Felder Notiz und Gesetzesgrundlagen geöffnet. In das Feld „Notiz“ können Sie kurze Mitteilungen an den Rechtspfleger eingeben. Dieser Text soll eine reine Information an das Gericht sein und wird weder in den automatisch generierten Beschluss, noch ins Grundbuch selbst aufgenommen.
Bei der Selbstberechnung ist die Bezifferung der Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr im Notizfeld nicht mehr nötig.