Den Begriff Singularpfandrecht verwendet die (technische) Schnittstellenbeschreibung. Gemeint ist ein Pfandrecht an einer Liegenschaft.
Jede Simultanhaftung besteht demnach aus zwei oder mehreren Singularpfandrechten.
Das Begehren Singularpfandrecht ist dann zu verwenden, wenn Sie für eine Forderung auf ein und der selben Einlage (neue oder bestehende Einlage) ein Pfandrecht einverleiben oder vormerken wollen. Auch Anmerkungen zu dem neu einzuverleibenden Singularpfandrecht (etwa die Anmerkung Kautionsband) werden mit diesem Begehren beantragt.