Stammdaten

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Sowohl bei juristischen als auch natürlichen Personen haben Sie die Möglichkeit diese aus den Stammdaten zu übernehmen.

Klicken Sie dazu links oben auf das entsprechende Symbol und wählen Sie die gewünschte Person aus. Sinnvoll erscheint die Übernahme aus den Stammdaten für diverse Beteiligte des Grundbuchgesuch, denen laut Zustellverfügung der Beschluss übermittelt werden muss, wie etwa Finanzamt, Land, Baubehörde, Gemeinden, aber auch Banken und Treuhänder.

 

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zuletzt geändert am 18.03.2016