Für jede Person in der Personenliste ist eine entsprechende Rolle zu definieren.
Der Einbringer des Antrages wird automatisch mit den Kanzlei-RA Daten befüllt.
Ist einer der Antragssteller auch gleichzeitig der Einbringer, so muss diese Person, diesen 2 unterschiedlichen Rollen entsprechend, auch zweimal vorkommen. Das System wertet sie als 2 unterschiedliche Personen. Der behandelnde Rechtspfleger erkennt, ob nur eine Zustellung notwendig ist oder zwei.
Sowohl bei juristischen als auch natürlichen Personen haben Sie die Möglichkeit diese aus den Stammdaten oder dem entsprechenden Akt zu übernehmen.
Personen aus dem Grundbuchauszug übernehmen
Zuständige Behörden übernehmen
zuletzt geändert am 29.03.2016