Zahlungsart

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Zahlungsart

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Im Feld Zahlungsart ist anzugeben, wie die Eintragungsgebühr bezahlt werden soll. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Bankeinzug

Selbstberechnungserklärung Seit 1.7.2015 ist es wieder möglich die Grunderwerbssteuer und die Eintragungsgebühr gemeinsam selbst zu berechnen.

Gebührenvorschreibung

Gebührenbefreiung