Im Feld Zahlungsart ist anzugeben, wie die Eintragungsgebühr bezahlt werden soll. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
•Selbstberechnungserklärung Seit 1.7.2015 ist es wieder möglich die Grunderwerbssteuer und die Eintragungsgebühr gemeinsam selbst zu berechnen.