Die Einheitssatz-Wertgrenzen sind im Programm gespeichert. Derzeit (2014) ist wird bis zu einem Streitwert von € 10.170,-- ein (einfacher) Einheitssatz mit 60%, darüber mit 50% des Tarifansatzes berechnet.
Nach Auswahl der Leistungssparte wird einfacher, doppelter, dreifacher oder vierfacher Einheitssatz berechnet.
zuletzt geändert am16.12.2014