Multiplikator/Dauer

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Multiplikator/Dauer

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Das Feld Multiplikator/Dauer ist bei allen Leistungen aktiv, die nach Dauer berechnet werden.

Je nach Leistungssparte und damit zusammenhängenden Tarif werden die Verhandlungsleistungen nach dem jeweiligen Tarifsatz wie folgt berechnet:

Verhandlungsleistungen nach TP1-TP3 RATG  für die erste Stunde der Tarifsatz und für jede weiter Stunde die Hälfte,

Verhandlungen nach TP 4 RATG (Privatanklagen und Privatbeteiligten) für die erste halbe Stunde der doppelte Tarifansatz, für jede weitere halbe Stunde der Tarifansatz;

Strafverhandlungen nach den Berechnungsverfahren nach AHK

 

Weitere Leistungen, die nach Zeit/Dauer berechnet  werden, sind etwa Konferenzen nach TP 8 RATG und diverse Leistungen für Warte- und Beratungszeiten.

Die Dauer einer halben Stunde wird mit dem Dezimalwert 0,5 eingegeben, eine Stunde mit dem Wert 1 (usw.).

 

Erstellung eines offenen Gerichtskostenverzeichnis:

 

Für die Erstellung eines offenen Gerichtskostenverzeichnisses geben Sie zuerst beim Multiplikator/Dauer Null ein. Bei  Erstellung der Kostennote ist dann die voraussichtliche Dauer der Verhandlung einzugeben. Anhand dieser voraussichtlichen Dauer werden die Tarifsprünge entsprechend dem Tarif berechnet.

 

zuletzt geändert am16.12.2014