Berichtigung nach dem 7.5.2012

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Berichtigung nach dem 7.5.2012

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Mit Inkrafttreten der Grundbuchnovelle 2012 wird durch  Änderungen im WEG 2002 die Berichtigung der Anteile bei Wohnungseigentum erleichtert. Die Bestimmungen normieren, dass bei einer Berichtigung der Wohnungseigentumsanteile keine aufwändigen Verträge für Pfandausdehnung oder Einschränkungen hinsichtlich der Änderungen bei den C-Blatt Eintragungen mehr  benötigt werden.