Bestehendes Einzelpfandrecht:
Hier sind die bereits bestehenden Einzelpfandrechte anzugeben, welche – eventuell mit neu einzutragenden Pfandrechten – in einem Simultanpfandrecht zusammenzufassen sind.
Dies geschieht durch die Einlage (EZ und KG des bestehenden Singularpfandrechts) und die entsprechende C-LNR.