Bestehendes Singularpfandrecht

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Bestehendes Singularpfandrecht

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Bestehendes Singularpfandrecht:

 

Hier wird ein bereits bestehendes Pfandrecht als Objekt für die begehrte Pfandrecht-Anmerkung angegeben.

Diese wiederum wird durch die Einlage (EZ und KG) und die CLNR definiert.

Die CLNR gibt die betroffene Pfandrecht-Eintragung mittels ihrer Lasten-Laufnummer an.