Bestehendes Singularpfandrecht:
Hier wird ein bereits bestehendes Pfandrecht als Objekt für die begehrte Pfandrecht-Anmerkung angegeben.
Diese wiederum wird durch die Einlage (EZ und KG) und die CLNR definiert.
Die CLNR gibt die betroffene Pfandrecht-Eintragung mittels ihrer Lasten-Laufnummer an.