Bestehende Einlage:
Steht als Alternative zu Referenz auf Neu-Einlage zur Verfügung.
Hier wird eine bestehende Eintragung/Einlage – und zwar ein eingetragenes Eigentumsrecht – mittels Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG) definiert, auf die sich das Wohnungseigentumsrechtsbegehren bezieht.