Erstellung einer (Erst-)Eingabe beim BVwG

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Erstellung einer (Erst-)Eingabe beim BVwG

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In paraOffice steht Ihnen in der Navigationsleiste beim Elektronischen Rechtsverkehr unter Verwaltungsgerichtshof auch der Antrag (Erst- und Folgeantrag) an das Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung.

Da die  Ersteingaben beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht sowie die  jeweiligen Folgeeingaben je mit einer (gemeinsamen) Vorlage ausgeführt werden können, ist das Bundesverwaltungsgericht im paraOffice in der VwGH-Applikation integriert.

 

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