Mit der Grundbuchnovelle 2012 und der Umstellung der Grundbuchdatenbank (BigBang) sind seit 7.5. 2012 folgende Änderungen in Kraft:
•Rangordnungserklärung und Namensrangordnung
•Strukturierte Rangordnungsbegehren
•Strukturierte Grundstücksveränderungen
•Teilungspläne müssen nicht mehr im Original dem Gericht überreicht werden, Verweis in der Urkundensammlung auf den Teilungsplan im BEV-Archiv
•Strukturierter Vorrang
•Übergreifende Zuständigkeit bei Simultanpfandrechten und Ab- und Zuschreibungen zwischen zwei (oder mehreren) Gerichten
•Begriffe Haupt- und Nebeneinlage haben keine Bedeutung mehr
•Ab- und Zuschreibungen mehrerer Grundstücke in einem Begehren möglich
•Änderungen im Verbesserungsverfahren
•Änderungen im Baurecht
•Erleichterung bei Änderung im Wohnungseigentum
•Eintragungszusatz in jedem Begehren
•Sonstiges Freitextbegehren fällt weg
•Änderung der Grundbuchabfragen und Abfragegebühren