Sowohl der Vorname, als auch der Familienname ist verpflichtend einzugeben.
An Stelle des Familiennamens kann als Pflichtabfragekriterium auch der Name vor der 1. Ehe eingegeben werden.
Die Schreibweise der Namen müssen korrekt sein, das bedeutet, dass Namen so eingegeben werden müssen, wie sie im ZMR gespeichert sind.
•Sind mehrere Vornamen (ohne Bindestrich) von der Person bekannt, geben Sie den ersten Vornamen ein.
•Doppelvornamen mit Bindestrich (Hans-Peter) gelten als 1 Vorname und müssen als solcher zur Gänze ausgeschrieben werden.
•Ein Name mit einem diakritischen Zeichen kann durch den Buchstaben ohne diakritisches Zeichen geschrieben werden.