Der "BIG BANG"

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Der "BIG BANG"

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(1)Stillstand der Grundbuchdatenbank

Das Grundbuch steht vom 27.4.2012 bis einschließlich 6.5.2012 still! Es können zwar (elektronische) Anträge eingebracht werden, sie erhalten jedoch keine Aktenzeichenrückmeldung (TZ-Rückmeldung) vom BRZ.

 

Nach dem 1.4.2012 ist es nicht mehr sinnvoll, aufwändige Teilungspläne vor dem 7.5.2012 durchzuführen. Bis zu Inbetriebnahme von Grundbuch-Neu können Plananträge nur nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten beim Grundbuch und Vermessungsamt durchgeführt werden, da Plandurchführungen bei den Vermessungsämtern vor der Umstellung abgeschlossen sein müssen. Ab dem 20.4.2012 werden/wurden keine planbasierten Anträge mehr im Grundbuch vollzogen. Anträge können natürlich unabhängig davon eingebracht werden und werden nach der Umstellung in der eingegangenen Reihenfolge vollzogen.

 

Das Justizministerium wird das bestehende Grundbuch mit 27.4.2012 (16:00) „einfrieren“. Der derzeit im Einsatz stehende Grundbuch-ERV in der Version 1.2. wird abgedreht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es bis zur Einschaltung von Grundbuch-Neu keinerlei Änderungen bzw. Eintragungen mehr. Ebenso ist die Ersichtlichmachung neuer Anträge in dieser Umstellungszeit als Plomben in der Aufschrift der Einlage nicht möglich. Um zu verhindern, dass das Fehlen von Plomben in dieser Übergangszeit zur irrtümlichen Annahme führt, dass keinerlei offene Anträge vorliegen, wird im Grundbuchauszug ein entsprechender Warnhinweis aufgenommen. („Achtung! Derzeit werden keine Plomben für neue Anträge angezeigt.“)

 

Am 27.4.2012 werden zu allen Einlagen Momentaufnahmen als pdf-Datei angefertigt. Das bedeutet, dass alle Grundbuchdatenbankabfragen, die zwischen dem 27. April 20 Uhr und dem 7. Mai (Betriebsaufnahme der neuen Datenbank, 7:00) erfolgen, enthalten durchwegs den Stand per 27.4.2012.

(2)Trennung der Datenbanken

Ab 7.5. ist die Grundbuchdatenbank in 2 Datenbanken getrennt.

 

Die Pläne (Kataster, A1 Blatt) sind in der Datenbank des Vermessungsamtes gespeichert. Alle übrigen Daten (A2 Blatt, B-Blatt, C-Blatt, Aufschrift) sind beim Bundesrechenzentrum (BRZ) – also beim Gericht gespeichert.

 

Alle 10 Minuten werden bereits jetzt die Daten zwischen den beiden Datenbanken ausgetauscht und aktualisiert.

Bereits seit einiger Zeit werden jeden Freitag im neuen System die Datenbestände aktualisiert (Datenmigration).

 

Auch nach dem 7.5. werden die Daten von den Rechtspflegern noch größtenteils „händisch“ in die neue Datenbank eingegeben. Neu ist jedoch nach diesem Zeitpunkt, dass die Personen und Urkunden automatisch in die Datenbank übertragen werden. Durch die (elektronische) Dateneingabe erhält der Rechtspfleger, wie bisher, einen automatisch generierten Beschlussvorschlag.

(3)Ausblick

Gleichzeitig mit dem BIG BANG und der Grundbuchnovelle 2012 tritt auch die neue Schnittstellenbeschreibung Version 1.5. in Kraft. ERV-Anträge können ab diesem Zeitpunkt wiederum mit der Grundbuch-ERV Version 1.5. an das Gericht übermittelt werden, wo die zeitliche Reihung (Zeitstempeldienst) vorgenommen wird. Die nachfolgenden Änderungen betreffen diese Version.

 

Mit Juli 2013 wird die Schnittstellenbeschreibung Version 1.6. in Kraft treten, die vor allem die automatisationsunterstützte Durchführung eines Teilungsplans vorsieht. Außerdem soll mit diesem Zeitpunkt der sogenannte Rangordnungscode eingeführt werden.

 

Mit der Version 2.0. (2014) sollen dann Begehren wie Belastungs-und Veräußerungsverbot und Dienstbarkeiten strukturiert einzubringen sein.

(4)„Tageswechsel“

Bei den Datenbankabfragen werden nach dem BIG BANG die Daten des Grundbuchauszuges nicht mehr aus dem aktuell geführten Bestand des Grundbuchs erzeugt (Führungssystem), sondern aus einem Abgabesystem, das am Ende jedes Werktages mit den Änderungen des Werktages aktualisiert wird.

 

Plomben werden trotzdem sofort aus dem Führungssystem in das Abgabesystem übertragen und stehen daher wie bisher in „Echtzeit“ zur Verfügung. Dasselbe gilt auch für die Plananmerkungen, die aus dem BEV-Archiv sofort ins Grundbuch-Abgabesystem übertragen werden.

 

Plomben sieht man bei der Abfrage sofort, die Erledigung des Rechtspflegers erst am nächsten Tag. (Vorteil: Man braucht nur einmal am Tag einen Grundbuchauszug abfragen).

Der Stand der Datenbankabfrage ist daher grundsätzlich der letzte Werktag vor dem Datum der Abfrage.