Elektronische Eingaben

Navigation:  Europäisches Mahnverfahren > Das EUM im ERV >

Elektronische Eingaben

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Elektronisch sind sowohl die Ersteingabe als auch Folgeeingaben im EUM-Mahnverfahren möglich.

 

Die Übermittlungsstelle nimmt die Eingaben im EU-Mahnverfahren entgegen und versieht sie mit einem Einbringungszeitpunktstempel. Die Eingabe im EU-Mahnverfahren gilt mit dem Tag der Einbringung bei der Übermittlungsstelle unter der Bedingung als eingebracht, dass die im BRZ durchgeführte Prüfung positiv erfolgt (Ok vom BRZ zurückgemeldet).

Eingaben werden bei Verletzungen gegen die definierten Geschäftsregeln zurückgewiesen und gelten als nicht eingebracht (Status ZG)!