An das Bezirksgericht für Handelssachen Wien kann der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls (Ersteingang Formblatt A) elektronisch gesendet werden.
Dies ist die einzige Antragsart im EUM-Verfahren, in der kein Aktenzeichen mitgesendet wird (noch keines vorhanden). Bei allen übrigen Eingaben ist die Angabe eines Aktenzeichens Pflicht.