TP 10 GGG normiert die zu entrichtenden Pauschalgebühren.
Ähnlich wie im Grundbuch wird auch hier zwischen Eingabegebühr und Eintragungsgebühr unterschieden, wobei sich die Höhe der jeweiligen Eingabegebühr (derzeit zwischen EURO 17,-- etwa für die Eingabe bei Einzelunternehmen und EURO 196,-- für die Eingabe bei Privatstiftungen) nach den entsprechenden Rechtsträgern richtet, und die Höhe der Eintragungsgebühr (derzeit zwischen EURO 8,40 - etwa für die Neueintragung oder Änderung betreffend Firma, Sitz, Geschäftsanschrift oder Adresse der Internetseite und EURO 357,-- für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach UmwG) sich nach der Art der Eintragung/Löschung/Änderung richtet.