Jahres,-Konzernabschluss

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Jahres,-Konzernabschluss

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Die bei den Firmenbuchgerichten einzureichenden Jahresabschlüsse, die in der Urkundensammlung des entsprechenden Firmenbuchgerichts abfragbar abgelegt werden, können elektronisch an die Firmenbuchgerichte übermittelt werden. Diese Übermittlung erfolgt entweder direkt über FinanzOnline oder aber im Wege des webERV.

 

Die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen (ERV-JAb) an das Firmenbuchgericht ist mit dem Inkrafttreten des § 277 (6) UGB für Kapitalgesellschaften verpflichtend (Ausnahme: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EURO 70.000,--). Diese Bestimmung galt erstmals für die Einreichung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31.12.2007 endeten.

 

Die (elektronische) Übermittlung des gesamten Jahresabschlusses inklusive Bilanz, sowie Gewinn- und Verlustrechnung über den webERV ist als PDF-Anhang zu einem elektronischen Firmenbuchantrag  einzubringen.

Der Antrag selbst ist als Antragsart Neuer Antrag zu einer bestehenden Firma einzubringen.

 

Bei Jahresabschlussdokumenten (Dokumenttyp 48,70 und 73) und bei Konzernabschlussdokumenten (Dokumenttyp 49,127 und 128) ist ab 4.4.2014 die Angabe "Art der Einreichung" verpflichtend. Hier wird angegeben, ob die Bilanz eine Erstvorlage, eine Berichtigung einer schon vorgelegten Bilanz oder aber eine Liquidationsschlussbilanz ist.